
Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten zwischen Schwan Cosmetics Germany GmbH & Co. KG und/oder verbundenen Unternehmen der Schwan Cosmetics Gruppe (nachfolgend „Schwan Cosmetics“, „wir“ oder „uns“) und deren Vertragspartnern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1 BGB (nachfolgend „Kunde“). Der Kunde erklärt sich bei der Erteilung des Auftrags mit der ausschließlichen Geltung unserer AGB einverstanden. Stillschweigen seitens Schwan Cosmetics, selbst in Kenntnis der abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden, stellt kein konkludentes Einverständnis mit den AGB des Kunden dar. Gegenüber Kaufleuten gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien.
1.2 Sämtliche Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen (nachfolgend „Leistungen“) von Schwan Cosmetics einschließlich aller zukünftigen Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Basis dieser AGB.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Alle Bestellungen werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung rechtsverbindlich. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewicht- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten sowie in Bezug genommene DIN-, VDE- oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster sind branchenübliche unverbindliche Näherungswerte. Auf keinen Fall stellen solche Angaben Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Ware von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material, Farbe und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Produkte von Schwan Cosmetics Germany GmbH & Co. KG werden unter Berücksichtigung eines Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erbracht.
2.2 Erfolgt die Warenlieferung bzw. Dienstleistungserbringung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss und erhöhen sich nach Zustandekommen des Vertrages die Lohn- oder Materialkosten oder die Preise unserer Lieferanten, sind wir berechtigt, den Vertragspreis entsprechend zu erhöhen.
2.3 Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der Bestellmenge bleibt aus technischen Gründen vorbehalten.
2.4 Cosmetics Germany erfüllt zudem die Verpflichtungen gemäß DIN ISO 9001, einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Prüfung von Angeboten und der Einhaltung weiterer Anforderungen, die sich aus dieser Norm ergeben. Darüber hinaus berücksichtigen wir im Rahmen unseres Energiemanagements die Vorgaben der DIN ISO 50001. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Energieeffizienz kontinuierlich verbessert und entsprechende Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Möglichkeiten der Energieeinsparung konsequent umgesetzt werden.
3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk oder unseren Verkaufsbüros einschließlich Verladung im Werk oder unseren Verkaufsbüros inklusive Verpackung. Die Versandkosten und Mehrwertsteuer hat der Kunde zu tragen.
3.2 Unsere Rechnungen sind grundsätzlich in € spesenfrei zu zahlen. Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen der Auftragsbestätigung. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatzes gem. §288 II BGB zu zahlen. Schaltet der Kunde eine Zentralregulierungsgesellschaft ein, tritt der schuldbefreiende Rechnungsausgleich erst mit Zahlungsgutschrift auf unserem Konto ein.
3.3 Eine Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur mit einer rechtskräftig festgestellten oder mit einer von uns ausdrücklich anerkannten Forderung zulässig. Das gleiche gilt entsprechend für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an den in unseren Rechnungen genannten Beträgen. Gegenüber Kaufleuten ist im Hinblick auf von uns eingeklagten Zahlungsansprüche das Recht zur Erhebung einer Widerklage ausgeschlossen.
3.4 Gerät der Kunde in Höhe mindestens zweier Rechnungsbeträge in Verzug, so werden unsere sämtlichen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall sind wir ferner berechtigt, abweichend von zuvor getroffenen Vereinbarungen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, ohne weitere Begründung von allen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten und darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen.
4. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG, ANNAHMEVERZUG
4.1 Die von uns genannten Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich.
4.2 Die Lieferung erfolgt FCA gemäß Incoterms in der jeweils aktuellen Fassung an den von Schwan Cosmetics benannten Ort.
4.3 Gegenüber Kaufleuten ist eine gegen uns im Verzugsfall bestehende Schadensersatzhaftung auf eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Arbeitswoche der Verspätung in Höhe von 0,5 % bis zur Höhe von insgesamt maximal 5 % von unserem Verkaufspreis der betroffenen (Teil-) Lieferung bzw. Leistung beschränkt.
4.4 Wir sind zu Teillieferungen in handelsüblicher Menge und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt. Die Abfertigung aller von uns zum Versand kommender Güter erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, letzteres auch dann, wenn frachtkostenfreie Lieferung vereinbart wurde. Bei beschädigten bzw. unvollständigen Warensendungen ist sofort nach Empfang eine Beweisaufnahme zu veranlassen.
4.5 Mit der Übergabe der Ware an die mit der Beförderung Beauftragten, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware, die Gefahr verzögerter Lieferung, sowie die Preisgefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt.
4.6 Im Falle eines Annahmeverzugs sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Des Weiteren sind wir berechtigt Lagerkosten bis zu der in § 288 II BGB geregelten Höhe zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei andauerndem Annahmeverzug die betroffene Ware nach eigenem Ermessen Dritten zum Verkauf anzubieten. Dies gilt auch bei Vorauskasse-Zahlung auch im Falle nicht erfolgter Zahlung trotz Mahnung.
4.7 Versandvorschriften des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Andernfalls behalten wir uns die Versendung nach eigenem Ermessen vor.
5. HÖHERE GEWALT
5.1 Lieferungen und Leistungen, die infolge höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände unterbleiben oder sich verzögern, die bei uns oder unseren Lieferanten eintreten, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
5.2 Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse in einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Aus-schluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. Liegt ein Lieferungs- oder Leistungsverzug vor, ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzenden angemessenen, mindestens 4- wöchigen, jedoch produktionsgerechten Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungs- oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung keine negativen Auswirkungen auf weitere Lieferungen/Leistungsteile unter diesem Vertrag entstehen.
5.3 Höhere Gewalt im Sinne dieser Klausel ist jedes betriebsfremde, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführte Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Betriebshäufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist. Hierunter fallen insbesondere aber nicht ausschließlich Krieg, terroristische Anschläge, behördliche Anordnungen, Pandemien und Epidemien, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstige konkret unvorhersehbare Hindernisse.
6. VERPACKUNG, MARKEN, SCHUTZRECHTE
6.1 Der Kunde ist allein für die Einhaltung und Beachtung sämtlicher Verpackungsvorschriften, Produkt- kennzeichnungs- und Hinweispflichten für die von ihm beauftragten Liefergegenstände verantwortlich. Der Kunde steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Bestellung keine Rechte Dritter verletzt werden, und verpflichtet sich, uns von Ansprüchen Dritten freizustellen.
6.2 Dasselbe gilt für das Artwork und die Gestaltung des Produkts sowie die gewünschte Vermarktung inklusive Marketing Claims. Dies gilt selbst dann, wenn der Kunde von Schwan Cosmetics das entsprechende Material oder die zugrundeliegenden Informationen zur Verfügung gestellt bekommt.
6.3 Da die Artikel auf Wunsch des Kunden mit Zeichen des Kunden oder eines Dritten versehen werden, sichert der Kunde zu, dass er über die uneingeschränkten Nutzungsrechte verfügt. Machen Dritte dennoch Ansprüche geltend, so hat der Kunde uns in vollem Umfang von diesen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.
7. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG
7.1 Für unsere Gewährleistung und sonstige Haftung hinsichtlich Lieferungs- oder Leistungsmängel einschließlich von Falschlieferungen oder Schlechtleistung gelten die im Folgenden angeführten Regelungen. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung (Auftragsbestätigung und/oder Angebot). Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurden, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§434 BGB).
7.2 Beanstandungen unserer Lieferungen bzw. Leistungen einschließlich von Falschlieferungen sind uns innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware oder Erbringung der Leistung bzw. bei Vorliegen verdeckter Fehler innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Fehlers schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel, oder Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar gewesen wären, nicht, nicht rechtzeitig und/oder formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Im Übrigen gelten die §§377ff. HGB.
7.3 Werden die von uns gelieferten Gegenstände ohne unsere Mitwirkung repariert oder verändert oder wurden Gebrauchs- oder Lagerungsvorschriften und Empfehlung nicht eingehalten oder beobachtet, erlischt unsere Gewährleistungshaftung. Verwenden wir vom Kunden bereitgestellte Teile, haften wir nur für das Assembling und die von uns hergestellten Teile. Werden Erzeugnisse nach von Kunden erhaltenen Vorgaben, Rezepturen, Vorschriften, Markenzeichen, Verpackungsmaterial usw. und/oder Druckunterlagen hergestellt, haften wir nur für die Fertigung. Werden wir von Dritten haftungsrechtlich wegen Schäden in Anspruch genommen, die ihre Ursache nicht in unserem Fertigungsbereich, sondern in dem Kunden zuzurechnenden Bereich liegen, ist der Kunde verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen freizustellen. Für Schäden, die durch Fremderzeugnisse verursacht wurden, beschränkt sich unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der uns gegen den Zulieferer, Auftragsfertiger o.ä. zustehenden Ansprüche und es besteht nur eine subsidiäre Haftung.
7.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird, übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Farbabweichungen der bestellten Produkte von vorab ausgegebenen oder anderweitig, unter anderem auch elektronisch, übermittelten Farbmustern, sowie insbesondere von den Ansichten der Farben auf unserer Homepage. Diese können je nach verwendetem Monitor oder Druckstatus variieren. Alle gezeigten Farben dienen daher nur zur Orientierung und Information. Diese Fälle stellen zudem weder einen Rücktrittsgrund noch begründeten Anlass zur Reklamation dar.
7.5 Im Falle begründeter Mängelrügen hat der Kunde zunächst das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob in angemessener Zeit eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs eine neuerliche Nacherfüllung nach eigener Wahl vorzunehmen. Kommt es wiederum nicht zu einer Nachbesserung noch zu einer Ersatzlieferung, ist der Kunde zum Rücktritt oder zu der Bedeutung des Mangels angemessenen Herabsetzung der Vergütung berechtigt. In allen Fällen begründeter Mängelrügen sind über den Anspruch auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche (z.B. Schadensersatz aus Gewährleistung oder aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei den Vertragsverhandlungen oder Delikt wegen Unmöglichkeit, Verspätung, Fehlschlagens oder Nichtvornahme der Nachbesserung oder Ersatzlieferung) beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Imageschäden ist ausgeschlossen.
7.5 Handelt es sich um teilbare Lieferungen oder Leistungen oder betrifft der Mangel nur Teile einer funktionellen Einheit, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ohne Einfluss auf die Zahlungspflichten und -fristen. Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, ruhen unsere vorstehend geregelten Pflichten bis zur Erfüllung der Zahlungspflicht. Im Falle begründeter Mängelrügen beschränkt sich unserer Haftung im Höchstfall auf unseren Verkaufspreis der von uns gelieferten und beanstandeten Ware.
7.6 Die Gewährleistungs- bzw. Verjährungsfrist beträgt gegenüber Kaufleuten 12 Monate nach Gefahrenübergang bzw. im Fall von Werkverträgen über unvertretbare Sachen (Werklieferungsvertrag) ab der ersten Inbetriebnahme, spätestens 24 Monate ab Auslieferung bzw. Leistungserbringung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 445 b BGB längere Fristen zwingend vorschreibt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen. Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, gilt die Gewährleistung nur für den im Einzelfall üblicherweise anzusetzenden Zeitraum. Der Kunde hat in jedem Fall nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehender und künftiger Forderungen (gleich aus welchem Rechtsgrund, also auch einschließlich eventueller Wechselforderungen sowie von Dritten erworbener Forderungen). Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der jeweiligen Saldoforderung.
8.2 Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Verarbeitung, Vermischung oder Bearbeitung unserer Lieferung (mit anderen Lieferungen) Allein- oder Miteigentum, steht uns Eigentum in der Höhe zu, die dem Verhältnis unserer Lieferung zu den anderen verbundenen Sachen entspricht. Eine Verarbeitung oder Bearbeitung gemäß § 950 BGB erfolgt für uns, ohne dass wir daraus verpflichtet würden. In Fällen einer Kollision dieser Klausel mit Klauseln der Lieferanten weiterer benutzter Einzelteile erfolgt die Verarbeitung gemeinschaftlich für alle und richtet sich unser Anteil nach dem Verhältnis unserer Lieferung zu den übrigen. Die Verwahrung hat in sämtlichen Fällen unentgeltlich zu erfolgen. Der Wert unserer Lieferung bestimmt sich nach unserem Leistungspreis einschließlich Mehrwertsteuer und ohne Skontoabzug.
8.3 Bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung ist eine Verwertung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten bzw. in unserem Miteigentum stehenden Ware untersagt. Der Käufer hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. Weiterhin ist eine Weiterveräußerung untersagt, es sei denn, dass der Kunde die von uns gelieferten Gegenstände zum Zweck der Weiterveräußerung erwirbt. In diesem Fall ist er widerruflich berechtigt, das Vorbehaltsgut im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs im eigenen Namen weiterzuveräußern, sofern die aus der Weiterveräußerung erwachsene Forderung abtretbar ist.
Für den Fall einer Weiterveräußerung des Vorbehaltsguts tritt der Kunde die sich aus der Weiterveräußerung ergebenen Forderungen in Höhe des Werts der von uns gelieferten Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Dies gilt auch für die Fälle, in denen nach den vorstehenden Beschränkungen eine Weiterveräußerung nicht zulässig war. Der Kunde ist nach der Abtretung widerruflich zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind ermächtigt, im Namen des Kunden den Drittschuldner von der Forderungsabtretung zu benachrichtigen. Eine Rücknahme des Vorbehaltsguts ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Letzteres gilt nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Wir sind nicht verpflichtet, vor der Rücknahme eine Nachfrist zu setzen. Übersteigen die uns aufgrund des Eigentumsvorbehalts zustehenden Sicherungen den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, geben wir die Sicherungen auf Anforderung insoweit frei
9. ABTRETUNG
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.
10. IT- und Datensicherheit
10.1 Sicherheitsstandards
Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen des ihm Zumutbaren angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Informationssicherheit zu ergreifen, um den unbefugten Zugriff auf seine Systeme, Daten sowie auf übermittelte oder gespeicherte Daten des Lieferanten zu verhindern. Maßgeblich sind hierbei allgemein anerkannte Standards wie ISO/IEC 27001 oder gleichwertige branchenübliche Sicherheitsstandards.
10.2 Pflicht zur Gefahrenabwehr
Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen, um seine IT-Systeme, Netzwerke, Anwendungen und Daten – einschließlich der für die Vertragsdurchführung genutzten Systeme – vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch, Verlust, Manipulation oder sonstigen sicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen zu schützen.
10.3 Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen
Der Kunde informiert Schwan Cosmetics unverzüglich nach Kenntniserlangung über IT-Sicherheitsvorfälle oder Datenschutzverletzungen, die einen unmittelbaren Bezug zu den vertraglich vereinbarten Leistungen haben und die Schwan Cosmetics in der Erbringung seiner Leistungen wesentlich beeinträchtigen können. Die Mitteilung erfolgt in Textform und enthält eine Beschreibung der Art des Vorfalls sowie die bereits ergriffenen Maßnahmen, soweit diese zum Zeitpunkt der Meldung bekannt sind.
10.4 Zusammenarbeit bei Vorfällen
Der Kunde wird bei der Aufklärung und Behebung von relevanten Sicherheitsvorfällen in angemessenem Umfang mit uns zusammenarbeiten, sofern und soweit dies zur Abwendung oder Minderung von Schäden erforderlich ist.
10.5 Haftung
Der Kunde haftet für Schäden, die uns infolge einer Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer entstehen, nur, soweit der Kunde diese Verletzung zu vertreten hat. Die Haftung ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.6 Audit- und Nachweispflichten
Auf Anforderung von Schwan Cosmetics weist der Kunde in zumutbarem Umfang die Einhaltung der vorstehenden Pflichten nach, z. B. durch Vorlage von Zertifikaten oder Sicherheitskonzepten. Externe Audits beim Kunden sind nur zulässig, wenn sie mit angemessener Frist angekündigt werden, ein berechtigtes Interesse von uns besteht und der Kunde zur Wahrung eigener Sicherheitsinteressen und des Datenschutzes Auflagen erteilen darf.
11. CODE OF CONDUCT
11.1 Dem Kunden ist unser Code of Conduct in der jeweils aktuellen Fassung bekannt. Mit der Anerkennung des Codes of Conduct verpflichtet sich der Kunde, die dort statuierten Regelungen vollumfänglich einzuhalten.
11.2 Die aktuelle Version des Code of Conduct wird auf Anfrage gerne übermittelt und ist online abrufbar (https://www.schwancosmetics.com/fileadmin/Code-of-Conduct-DE.pdf ). Verstößt der Kunde gegen diese Vorgaben und hilft er dem Verstoß nicht innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist ab, sind wir berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom gesamten Vertrag zurückzutreten.
12. VERARBEITUNG VON DATEN UND DATENSCHUTZ
Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten werden im zulässigen Rahmen der DSGVO sowie weiterer einschlägiger Gesetze verarbeitet. Mehr Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserem Informationsblatt zum Datenschutz, das unter (https://www.schwancosmetics.com/information-on-data-protection/) online abrufbar ist.
13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
13.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Heroldsberg. Gerichtsstand ist Nürnberg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch bei dem Gericht seines Geschäfts- bzw. Wohnsitzes zu verklagen.
13.2 Für das Vertragsverhältnis gilt insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 Die jeweils aktuelle Version der AGB befindet sich unter www.schwancosmetics.com/de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/. Schwan Cosmetics behält sich vor, diese AGB, soweit aus unserer Sicht erforderlich, zu ändern und/oder zu ergänzen und wird dem Kunden eine entsprechend modifizierte Version zur Verfügung stellen, die dann die vorliegende Fassung der AGB vollumfänglich ersetzt. Das Schweigen auf die AGB-Änderung gilt als Annahme. Sämtliche zum Zeitpunkt der Übermittlung der modifizierten AGB seitens des Kunden bereits getätigten Bestellungen werden auf der Basis der Geltung der Vorgängerversion der jeweiligen AGB ausgeführt.
14.2 Sämtliche mündlich getroffenen Absprachen und Vereinbarungen zwischen Schwan Cosmetics und dem Kunden bedürfen zu ihrer rechtsverbindlichen Wirkung der Schriftform und der Bestätigung seitens Schwan Cosmetics. Schriftliche Benachrichtigungen können auch mittels Telefax, E-Mail oder in sonstiger Weise elektronisch übermittelt werden.
14.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrags im Übrigen nicht. Schwan Cosmetics und der Kunde verpflichten sich für diesen Fall ausdrücklich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von etwaigen Regelungslücken in diesen AGB.
Stand: Oktober 2025